Ein PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG hat viele Vorteile. Die wichtigsten sind:
Der § 204 VVG ist die rechtliche Grundlage Ihren Tarif unter Wahrung Ihrer kompletten Rückstellungen zu „renovieren“. Durch die unsererseits vorgeschlagene Tarifumstellung wechseln Sie lediglich innerhalb Ihrer PKV-Gesellschaft in einen neueren, meist jüngeren und (oft deutlich) günstigeren Tarif – mit fast identischen Leistungen.
Fazit: Sie können dabei nur gewinnen! Lassen Sie sich von uns helfen und nützen Sie die rechtlichen Möglichkeiten des § 204 VVG – Einzelnorm (gesetze-im-Internet.de).*
Durch die günstigeren monatlichen PKV-Beiträge sparen Sie zudem nicht nur jeden Monat bares Geld, sondern Sie legen auch den Grundstein dafür, dass Ihre PKV-Beiträge im Rentenalter deutlich geringer ausfallen.
Dieser Effekt lässt sich sogar noch optimieren: durch gezielte Folgeumstellungen in späteren Jahren.
Garantie: Wenn Sie uns mit Ihrer PKV-Tarifumstellung nach § 204 VVG beauftragen, gehen Sie keinerlei Risiko ein. Wir finden für Sie unter Garantie den für Sie bestmöglichen Tarif und haften dafür mit bis zu € 1,5 Mio. Diese Garantie gilt auch für Folgeumstellungen.
*Versicherungsvertragsgesetz
*verweis auf die Seite gesetze-im-Internet.de