Vorteile eines PKV-Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft

Ein PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG hat viele Vorteile. Die wichtigsten sind:

Der § 204 VVG ist die rechtliche Grundlage Ihren Tarif unter Wahrung Ihrer kompletten Rückstellungen zu „renovieren“. Durch die unsererseits vorgeschlagene Tarifumstellung wechseln Sie lediglich innerhalb Ihrer PKV-Gesellschaft in einen neueren, meist jüngeren und (oft deutlich) günstigeren Tarif – mit fast identischen Leistungen.

  • Sie behalten im Wesentlichen sämtliche Leistungen Ihrer PKV, das heißt der Versicherungsschutz ist fast identisch.
  • Sie haben sogar die relevante Chance stellenweise bessere Leistungen als zuvor zu erhalten.
  • Ihre Versicherungsgesellschaft wird nicht gewechselt.
  • Ihre sämtlichen Altersrückstellungen bleiben erhalten. Der § 204 VVG* garantiert Ihnen, das bei Wechsel in einen anderen Tarif Ihre im Lauf der Zeit erworbenen Altersrückstellung vollumfänglich angerechnet werden.
  • Gesundheitsfragen müssen zwar beantwortet werden spielen jedoch bei gleich guten Leistungen keine Rolle.
  • Risikozuschläge können komplett vermieden werden. Hier bedarf es jedoch i.d.R. unserer Hilfe.
  • Gruppenrabatte wie z.B. für Architekten, Steuerberater oder andere Vereinigungen bleiben weiterhin erhalten.
  • I.d.R. kommen Sie in einen jüngeren Tarif, welche weniger Kosten produzieren.
  • Sie wechseln meistens bei einer Folgeumstellung von einem geschlossenen Tarif, welche am Markt nicht mehr angeboten werden, in einen offenen Tarif.

 

Fazit: Sie können dabei nur gewinnen! Lassen Sie sich von uns helfen und nützen Sie die rechtlichen Möglichkeiten des § 204 VVG – Einzelnorm (gesetze-im-Internet.de).*

 

Durch die günstigeren monatlichen PKV-Beiträge sparen Sie zudem nicht nur jeden Monat bares Geld, sondern Sie legen auch den Grundstein dafür, dass Ihre PKV-Beiträge im Rentenalter deutlich geringer ausfallen.

Dieser Effekt lässt sich sogar noch optimieren: durch gezielte Folgeumstellungen in späteren Jahren.

 

Garantie: Wenn Sie uns mit Ihrer PKV-Tarifumstellung nach § 204 VVG beauftragen, gehen Sie keinerlei Risiko ein. Wir finden für Sie unter Garantie den für Sie bestmöglichen Tarif und haften dafür mit bis zu € 1,5 Mio. Diese Garantie gilt auch für Folgeumstellungen.

 

 

*Versicherungsvertragsgesetz

*verweis auf die Seite gesetze-im-Internet.de

 

 

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