Durch eine PKV-Tarifumstellung können Sie sehr viel Geld sparen. Und wenn Sie uns als Ihren Versicherungsmakler beauftragen, können Sie sich zudem ganz entspannt zurücklehnen – denn wir garantieren unsere Qualität und stehen dafür in der Haftung.
Diese Haftung ist übrigens ein weiterer sehr wichtiger Grund, warum Sie eine PKV-Tarifumstellung niemals selbst durchführen sollten. Durch die Beauftragung einee Versicherungsmaklers sind Sie dagegen vor Fehlern und Schäden geschützt.
Angenommen – was bei uns noch nie vorgekommen ist –, wir empfehlen Ihnen einen für Sie nicht optimalen Tarif und Sie erleiden dadurch einen finanziellen Schaden, so müssen wir diesen ausgleichen. Ein finanzieller Schaden wäre zum Beispiel, wenn Sie höhere Beiträge zahlen müssten, weil wir nicht den optimalen PKV-Tarif für Sie gefunden haben. Oder Ihre Versicherung übernimmt nach der Umstellung plötzlich überraschend bestimmte Gesundheitskosten nicht mehr und Sie müssen diese selbst tragen – auch das wäre ein finanzieller Schaden. Und für alle solche Schäden haften wir.
Ja. Der Gesetzgeber schreibt für Versicherungsmakler zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung vor, wie dies auch bei Ärzten und Rechtsanwälten der Fall ist.
Wir haften im Rahmen unserer Betriebshaftpflicht bis zu einer Summe i. H. v. € 1,5 Mio. Und wir besitzen zwei Versicherungen. Eine über Ihren persönlichen Berater bei uns im Haus, und eine über die RFW AG, welche das Backoffice übernimmt. Fazit: Bei uns sind Sie auf der absolut sicheren Seite.
Nein. Die Haftung hängt immer vom jeweiligen Status des Vermittlers ab. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob Sie von einem Makler oder von einen ganz normalen Versicherungsvertreter beraten werden.
Hierzu schreibt die IHK: „Der Makler haftet grundsätzlich dem Versicherungsnehmer gegenüber persönlich für sein eigenes Fehlverhalten. Eine Haftung des Versicherungsunternehmens für das Verhalten des Maklers besteht in der Regel nicht.“
Der Grund dafür liegt darin, dass das OLG Hamm schon vor mehr als 10 Jahren zu der Entscheidung gekommen ist, dass ein Makler ein Sachwalter ist.
„Der Makler ist treuhänderischer Sachwalter des Kunden und ist als solcher verpflichtet, die Interessen des Versicherungsnehmers bestmöglich wahrzunehmen. Versicherungsunternehmen gegenüber ist er unabhängig“.
Das bedeutet für Sie: Wir als Versicherungsmakler haben Ihnen gegenüber die größtmögliche Haftung und Sorgfaltspflicht.
Der Versicherungsmakler hat seine Haftpflichtversicherung dem Kunden laut § 15 VersVermV im Rahmen der sogenannten Erstinformation bzw. „Beraterinformation (PDF)“ offen zu legen.
Für meine Person trifft Folgendes zu:
Berufshaftpflicht: ERGO Versicherung AG, Nr.: HV-SV 73820173.6-00333- 8544, Deckungssumme: 1,5 Mio. € pro Schadensfall, 3 Mio. € für sämtliche Schadensfälle innerhalb eines Jahres
Weitere Informationen
Sollten Sie noch mehr bezüglich des Unterschieds zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsvertreter erfahren wollen, empfehlen wir den Bericht der IHK Frankfurt*.
*verweis auf die Seite https://www.ihk.de