Was sind Altersrückstellungen?

Die Altersrückstellung dient dazu, ein Polster aufzubauen, um im Alter nicht mit zu hohen Beiträgen konfrontiert zu werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die nur die Beiträge der Mitglieder umlegt, legt die PKV einen Teil der Prämie verzinst an. In jüngeren Jahren zahlt man als privat Versicherter einen höheren Beitrag als, aus Risikogesichtspunkten gesehen, benötigt wird. Im Rentenalter ist die Prämie dann entsprechend geringer, somit hat man einen ausgewogenen Beitrag über die gesamte Laufzeit.

Was passiert mit der Altersrückstellung, wenn man den Versicherer wechselt?

Vorsicht geboten ist bei einem Versichererwechsel, da Sie die angesparten Altersrückstellungen komplett verlieren. Deshalb sollte unbedingt vorab geprüft werden, ob ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft die bessere Wahl ist.

Für Verträge die nach dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, gilt die Ausnahme, dass ein Teil der Altersrückstellung zum neuen Versicherer mitgenommen werden kann.

Wie hoch ist der Anteil der Altersrückstellung an der zu zahlenden Prämie?

Das ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Der Staat schreibt allerdings einen Aufschlag von mindestens zehn Prozent des Beitrags vor. Die tatsächliche Höhe hängt vom Versicherer und Tarif ab. Die Qualität des Versicherers macht sich an dieser Stelle bemerkbar. Sehr günstige Beiträge in jungem Alter werden oft mit deutlich höheren Beiträgen im Alter kompensiert. Diesen Punkt bei der Auswahl des Versicherers mit Ihnen proaktiv ansprechen, zeichnet einen guten Makler aus.

Was macht mein Versicherer mit der Altersrückstellung?

Ihr Versicherer darf nicht nach eigenen Vorstellungen mit den angesparten Beitragsanteil umgehen. Er ist verpflichtet, das Geld verzinst anzulegen, um spätere Beitragsanpassungen abzumildern. Die erwirtschafteten Zinsen stehen den Versicherten zu. Jeder Versicherer kalkuliert mit einem Rechnungszins, dieser darf nach Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV)*maximal 3,5% betragen. Aufgrund der Zinspolitik der letzten Jahre kalkulieren die Versicherer mit einem niedrigeren Zins.

Ist die Altersrückstellung meine individuelle Rückstellung?

Nein, die Altersrückstellungen werden im Kollektiv angespart. Versicherte, die den gleichen Tarif und in derselben Altersgruppe sind (also selbes Alter), sparen die Rückstellung in einem eigenen Topf an. Das bedeutet wiederum, dass dieser Topf auch älter wird und weitere Ansparer in Ihr Kollektiv nur dann neu hinzukommen, wenn diese gleiche Alter wie Sie haben. Ein kleines Beispiel soll dies verdeutlichen: Sie sind aktuell 40 Jahre und sind mit 35 Jahren in die PKV gewechselt. Wenn heute ein 35-Jähriger in die PKV einsteigt, dann kommt er nicht in Ihr Kollektiv, sondern in das der 35-Jährigen. Wenn allerdings ein 40-Jähriger einsteigt, dann kommt dieser in Ihr Kollektiv.

Was ist dann der gesetzliche 10%-Zuschlag?

Der gesetzliche Zuschlag wurde vom Gesetzgeber im Jahr 2000 eingeführt für eine stabile Basis der Beiträge im Alter. Der Zuschlag beträgt 10% des Beitrags und ist zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr zu entrichten. Bestandskunden konnten seinerzeit dem gesetzlichen Zuschlag innerhalb einer Frist von 3 Monaten widersprechen, für Neukunden wird der gesetzliche Zuschlag immer berechnet. Der Zuschlag wird, wie bei der Altersrückstellung, verzinst angelegt. Allerdings ist der gesetzliche Zuschlag keine kollektive, sondern eine individuelle Rückstellung. Bei Kündigung gilt das gleiche wie bei der Altersrückstellung, Verträge ab dem 01.01.2009 können ein Teil des Zuschlags auf

den neuen Versicherer übertragen und bei allen Verträgen, die davor abgeschlossen wurden, verbleibt bei Kündigung der gesetzliche Zuschlag im abgehenden Kollektiv beim Versicherer.

*Verweis auf die Seite www.gesetze-im-internet.de

 

 

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