Das Krankentagegeld schützt Sie als Arbeitnehmer vor einem Verdienstausfall. Denn bei einer längeren Erkrankung (länger als 6 Wochen) reduziert sich Ihr Netto-Einkommen um mindestens 20 %. Diese Einkommenslücke können Sie durch das Krankentagegeld schließen, bis zu 600 € netto im Monat erhalten Sie sogar ohne Gesundheitsprüfung. Für Selbstständige ist dieses Versicherungsprodukt nicht geeignet.
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Verdienstausfall. Als Arbeitnehmer profitieren Sie sogar von einem einfachem Onlineantragsverfahren:
– Absicherung bis zu 20 € pro Tag ohne Gesundheitsprüfung! (Entspricht 600 € netto) ✓
– steuerfreie Leistung ✓
– in 5 Minuten online abschließen – ohne Papierkram ✓
– europaweiter Versicherungsschutz ✓
Arbeitnehmer erhalten i. d. R. seitens Ihres Arbeitgebers eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen. Korrekt, aber was passiert danach, wenn Sie länger krank sind?
Sie erhalten dann von Ihrer Krankenkasse ein Krankengeld. Allerdings müssen Sie dann mit mindestens 20 % weniger netto kalkulieren und das bei gleichbleibenden Lebenshaltungskosten. Diese Einkommenslücke können Sie mit einem geringen monatlichen Beitrag schließen – mit einer Krankentagegeldversicherung.
Auch hierfür haben wir für Sie eine Lösung herausgearbeitet welche auch Kunden umfasst die Vorerkrankungen haben und sonst nicht versicherbar wären. Bis zu 20,- € Tagessatz können ganz einfach ohne Gesundheitsprüfung abgesichert werden.
Wir arbeiten hier mit dem Münchener Verein zusammen, der uns dieses Produkt zur Verfügung stellt. Der Münchener Verein ist ein intuitives Unternehmen, der eine jahrelange Expertise im Bereich Krankenversicherung vorweisen kann.
Die Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen leistet nicht für bekannte Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer Sie bereits in den letzten zwölf Monaten vor Abschluss der Versicherung ärztlich bzw. therapeutisch beraten oder behandelt worden sind.
Weiterhin besteht ein Leistungsausschluss für Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer Sie in den letzten drei Jahren vor Versicherungsbeginn insgesamt mehr als 21 Tage arbeitsunfähig waren.
ABER:
Diese Einschränkungen greifen nur dann, wenn ein Versicherungsfall in den ersten 24 Monaten nach Beginn der Versicherung eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.
Der Versicherer kann den Vertrag in den ersten drei Jahren zum Ende des Jahres kündigen, danach aber erlischt das Kündigungsrecht. Sofern Sie in den ersten drei Jahren keine hohen Rechnungen produzieren, wird Ihnen der Versicherer aber in der Regel nicht kündigen.