Kündigung nach Beitragserhöhung?

Nach einer Beitragserhöhung sollten Sie erst alle Alternativen prüfen bevor die Kündigung ausgesprochen wird und Sie den Versicherer wechseln. Vor allem der Verlust der Altersrückstellung kann schmerzhaft sein.

Auf Grund der in letzter Zeit außerordentlich hohen Prämienanstiege zahlreicher Tarife in der PKV sind doch viele Versicherte im wahrsten Sinne des Wortes geschockt und kommen dann in eine Art Flucht Modus. D.h. Sie versuchen so schnell wie möglich den Vertrag zu kündigen und den Versicherer zu wechseln.

Die Frage, die sich hierbei zwangsläufig stellt, macht dies für den Versicherten nachhaltig Sinn. Dieses Thema wollen wir in dieser Abhandlung kurz und knapp für Sie aufbereiten.

 

Folgende Fragen sind in diesem Kontext relevant:

In welcher Frist kann ich kündigen und welche formalen Fallstricke, wie Fristen und ähnliches gilt es dabei zu beachten?

  • Ab Zugang des Schreibens haben Sie bei einer Erhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht, welches besagt, dass Sie innerhalb von zwei Monaten kündigen können.
  • Hierzu bedarf es lediglich der Schriftform. Wir empfehlen Ihnen jedoch die Kündigung parallel als Einwurfeinschreiben zu versenden, und zwar direkt an den Versicherer und nicht nur an den Makler oder die Agentur, welche Ihren Vertrag verwaltet.
  • Allerdings ist zu beachten, dass die Kündigung erst einmal nur schwebend unwirksam ist, bis Sie vom neuen Nachversicherer eine Bestätigung vorlegen können, dass Sie angenommen worden sind. Der Grund dafür liegt in der seit 2009 in Deutschland bestehenden Krankenversicherungspflicht, d.h. jeder muss zur jederzeit versichert sein. Dies stellt in der Praxis insbesondere bei älteren Versicherten, welche i.d.R. schon, dass ein oder andere Zipperlein haben, ein Rennen gegen die Zeit dar. Beim neuen Versicherer müssen Sie eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dieser Vorgang nimmt gewöhnlich sehr viel Zeit in Anspruch. Die Annahme muss allerdings fristgerecht dem Vorversicherer vorgelegt werden, da er Sie sonst nicht aus dem Vertrag lässt. Kommt diese Annahme nicht fristgerecht beim Altversicherer an haben Sie schlicht hin weg Pech gehabt und dürfen es nächstes Jahr nochmal probieren.

 

Fallen bei der neuen Gesellschaft für mich Kosten an?

  • Ja und diese sind nicht gerade gering. Allein der Vertrieb bekommt bis zu 9 Monatsbeiträge an Abschlussprovision vergütet. Diese werden vom Versicherer vordiskontiert und dann in den nächsten 60 Monaten aus Ihrem Beitrag entnommen, was natürlich zu Lasten des Aufbaus von neuen Rückstellungen geht. D.h. auch wenn Sie beim neuen Versicherer einen günstigeren Beitrag erhalten, fehlen Ihnen wertvolle Jahre an nicht oder weniger eingezahlten Rückstellungen.

 

Was passiert mit den Rückstellungen bei Kündigung?

Auf Grund einer Gesetzesnovellierung zum 01.01.2009 müssen Sie genau prüfen, ob Sie davor oder danach Ihren Vertrag abgeschlossen haben.

Für Verträge vor dem 01.01.2009 gilt weiterhin, dass diese Versicherten alle – ja alle – Ihre Rückstellungen ohne Wenn und Aber bei einem Wechsel in eine andere Gesellschaft verlieren! Sollten Sie also schon längere Zeit bei einem Versicherer Ihren Krankenversicherungsvertrag haben ist ein Wechsel zu einem anderen neuen Versicherer in den meisten Fällen der falsche Lösungsweg. Sie tun dann zwar ggf. „ein Pflaster auf die Wunde“, und Ihre Beiträge sind dann für ein paar Jahre günstiger, aber nach hinten raus fehlen Ihnen die Rückstellungen. So ein Wechsel lohnt sich erfahrungsgemäß lediglich für den Vermittler, der für den Neuvertrag wieder eine Provision erhält. Im Übrigen können Sie die Höhe der Rückstellung beim Versicherer anfragen.

Für Verträge ab dem 01.01.2009 können Sie jedoch ca. 75 % der Rückstellungen mitnehmen. Laut Gesetz hat dieser auf dem Niveau des brancheneinheitlichen Basistarifs zu sein. Das bedeutet, der Übertagungswert ist die Alterungsrückstellung, die aufgebaut wird, wenn der Kunde im Basistarif versichert wäre (Gesetzt: KVAV § 14 Übertragungswert)*.

Auf den ersten Blick klingt das schon deutlich besser. Jedoch verlieren Sie nicht nur ca. 25 %, sondern auch die erneuten Abschlusskosten gehen zu Lasten Ihres Vertrages. I.d.R. sind dies einige Tausend €.

 

Zwischenfazit:

Ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft lohnt sich in der Gesamtbetrachtung nur in ganz wenigen Fällen. Pauschal ist davon abzuraten, und zwar auch in der neuen Welt außer Sie sind nicht länger als 5 Jahre versichert.

 

Gibt es einen Ausweg aus der Sackgasse?

Leider können wir nicht jeden helfen. Aber erfahrungsgemäß erzielen wir durch eine Optimierung („Renovierung“) des bestehenden Tarifes bei der gleichen Gesellschaft eine 4-stellige Ersparnis im Jahr.  I.d.R. gelingt dies sogar mit fast identischen Leistungen und manchmal sogar mit noch Besseren. Zudem verlieren Sie hier keinen Cent an Rückstellungen. Mehr dazu unter dem Reiter Altersrückstellung.

 

*wir verweisen hier auf die Seite https://www.gesetze-im-internet.de/

 

 

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

Vereinbaren Sie gleich jetzt ein kostenloses Erstgespräch!

    >>Tarifwechsel prüfen