Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung verringern sich die Beiträge bei Renteneintritt in der PKV nicht. Der Beitrag in der Privaten Krankenversicherung bleibt gleich. Die PKV im Alter kann eine enorme finanzielle Belastung darstellen da sich in der Regel auch das Einkommen im Rentenalter reduziert. Welche Möglichkeiten haben Rentner, um die Beiträge zu senken und wie hoch ist die tatsächliche Belastung?
Die erste Erleichterung kommt, wenn Sie das 60 Lebensjahr erreichen. Zu diesem Zeitpunkt fällt der gesetzliche Zuschlag weg, dieser beträgt 10% des Tarifbeitrags. Zudem werden die Mittel, die über die Zeit durch den gesetzlichen Zuschlag angespart wurde, dafür verwendet, um Beitragsanpassungen ab dem 65 Lebensjahr abzumildern. Der restliche verbleibende Anteil wird dann verwendet, um Anpassungen ab dem 80 Lebensjahr abzumildern oder sogar eine Beitragsreduzierung herbeizuführen.
Die erste finanzielle Entlastung tritt zum 60. Lebensjahr in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt fällt nämlich der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 % des Tarifbeitrages weg. Zudem werden die Mittel, welche sich über die Zeit durch den gesetzlichen Zuschlag angespart haben, zum Abmildern von Beitragsanpassungen ab dem 65 Lebensjahr verwendet. Der restliche verbleibende angesparte Anteil wird dann ab dem 80 Lebensjahr verwendet, um Beitragserhöhungen entgegenzuwirken oder sogar im besten Fall, um Beitragsreduzierungen herbeizuführen.
Eine weitere Erleichterung in ist, dass meist mit 65 Jahren das Krankentagegeld wegfällt. Dieses stellt auch einen nicht unerheblichen Anteil an dem Gesamtkosten der PKV im Alter dar. Falls Sie jedoch vorhaben über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten dann können Sie das Krankentagegeld auch entsprechende verlängern. Dies muss aber dem Versicherer mitgeteilt werden.
Ein Beitragsentlastungstarif kann zudem Ihren Beitrag im Rentenalter deutlich reduzieren. Deshalb ist es sinnvoll diesen schon frühzeitig abzuschließen. Die Vorteile eines Beitragsentlastungstarifs sprechen für sich, in diesem Reiter erfahren Sie mehr!
Ja auch privat Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch einen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Dieser muss jedoch Seitens des Versicherten eigenständig beantragt werden. Die Rentenversicherung stößt dies nicht von sich aus an. Wir erleben es immer wieder, dass Versicherte dies entweder gar nicht wussten oder dies zu spät beantragt haben. Im Extremfall wurde über Jahre hinweg darauf verzichtet. Bedauerlicherweise wird Seitens der Deutschen Rentenversicherung rückwirkend kein Zuschuss bewilligt. Sie erhalten den Zuschuss dann erst ab dem Monat der Beantragung.
Der Zuschuss beträgt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (2023: 14,6%) zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (2023: 1,6%). Damit ergibt sich ein Zuschuss für das Jahr 2023 von 8,1% der gesetzlichen Rentenbezüge. Der Zuschuss ist jedoch gedeckelt auf die Hälfte der tatsächlichen Krankenversicherungsprämie.
Beispielrechnung:
Rentenhöhe | PKV-Beitrag | Zuschuss 8,1 % zur PKV 2023 | PKV-Beitrag abzüglich Zuschuss |
---|---|---|---|
2000 € p.m. | 500 € p.m. | -162 € p.m. | 338 € p.m. |
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Hier ist eine Prüfung der individuellen Situation notwendig. Ab dem 55 Lebensjahr ist der Weg zurück in die GKV für die meisten gesperrt, nur in Ausnahmesituationen ist es möglich. Aber, auch für Rentner hat die PKV gegenüber der GKV viele Vorteile. Es dürfen keine Leistungen gekürzt werden, die einmal vertraglich garantiert wurden. Wohingegen gesetzliche Neuerungen die Leistungen der GKV schmälern können, was die letzten Jahrzehnte durchaus zu beobachten war. Des Weiteren hat die PKV durchaus Werkzeuge, um Beitragsanpassungen abzumildern und auf diese entsprechend zur reagieren, vor allem für Rentner.
Es gibt aber auch Konstellationen wo ein Wechsel in die GKV durchaus sinnvoll ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn man seit Anbeginn einen falschen Tarif/Gesellschaft gewählt hat, und dieser extremen Beitragsanpassungen ausgesetzt ist. Dennoch muss ein Wechsel sorgfältig geprüft werden, vor allem welche sonstigen Einkünfte im Rentenalter zu erwarten sind, dies hat nämlich einen wesentlichen Einfluss am zu zahlenden Beitrag. Da wir in diesem Bereich auch bestens ausgebildet sind beraten wir Sie gerne, kommen Sie einfach auf uns zu. Wir prüfen, ob ein Wechsel in die GKV möglich und sinnvoll ist.
Als Rentner in der PKV haben Sie genau zwei Optionen: Einen normalen Tarifwechsel, oder einen Tarifwechsel in den Standard oder Basistarif. Die privaten Krankenversicherer sind dazu verpflichtet Ihnen einen Tarifwechsel nach § 204 VVG anzubieten. Mit einem Tarifwechsel über uns können Sie bei vergleichbaren Leistungen in den meisten Fällen eine ähnlich hohe Ersparnis erzielen.
Der Wechsel in den Standard- oder Basistarif sollte möglichst gut überlegt werden. Beide Tarife bieten einen stark reduzierten Versicherungsschutz, ähnlich den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Aufgrund dessen sollte immer erst ein Tarifwechsel in einen klassischen Tarif geprüft werden.