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A |
Die Altersrückstellung ist ein Teil vom Beitrag der festverzinslich über die gesamte Vertragslaufzeit angelegt wird. Am Anfang der Vertragslaufzeit, also in der Regel in jungen Jahren, wird ein höherer Beitrag genommen also aus es aus Risikotechnischer Sicht notwendig ist. Dieser angesparte Teil wird dann genutzt, um höhere Ausgaben älterer Kunden zu decken.
Vorsicht geboten ist bei einem Versichererwechsel, da die angesparten Altersrückstellungen verloren gehen. Nur für Verträge mit Vertragsbeginn ab dem 01.01.2009 kann ein Teil der Altersrückstellung mitgenommen werden zum neuen Versicherer.
Deshalb sollte vor einem Versichererwechsel stets ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft geprüft werden. Die Altersrückstellung werden bei einem Tarifwechsel vollumfänglich angerechnet.
B |
Der Basistarif bietet sich insbesondere für Versicherte an, die hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind, da ihr Beitrag dann auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags begrenzt ist. Können diese Versicherten auch den reduzierten Beitrag nicht leisten, übernimmt der Sozialhilfeträger einen weiteren Teil oder sogar den kompletten Beitrag.
Den Basistarif muss jede PKV Gesellschaft anbieten und die Leistung sind vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer seine private Krankenversicherung nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen hat, kann jederzeit in den Basistarif eines beliebigen PKV-Unternehmens wechseln. Wenn die PKV-Versicherung schon länger besteht, ist ein Wechsel in den Basistarif des aktuellen Versicherers nur möglich
Diese Tarife entlasten Versicherte bei Renteneintritt, i.d.R. ab 67 oder 65 Lebensjahr, um den vereinbarten Entlastungsbetrag. Umso früher man einsteigt desto lohnender ist der Tarif. Vor allem für Arbeitnehmer ist der Tarif sehr lukrativ, aber auch für Selbstständige. Zusätzlich ist der Prämienanteil für den Entlastungstarif zu ca. 80-90% absetzbar, die Entlastung an sich ist aber steuerfrei! Für nähere Informationen klicken Sie hier.
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Wenn der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangt, müssen Sie die Fragen über Ihren Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantworten. Anhang der beantworteten Fragen erfolgt eine Risikoprüfung seitens des Versicherers. Dies kann dann zu einem Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder im schlimmsten Fall zur Antragsablehnung kommen.
Geschlossene Tarife sind, wie der Name schon sagt, geschlossen. Jemand der sich heute neu Privat-Krankenversichern möchte hat somit keinen Anspruch auf einen geschlossenen Tarif. Der überwiegende Teil der Privatversicherten denkt, dass Bisex Tarife geschlossene Tarife und Unisex Tarife offene Tarife sind. Das ist aber nicht korrekt, es gibt auch geschlossene Unisex Tarife. Bisex/Unisex bedeutet nur, dass die Tarife geschlechtsabhängig bzw. geschlechtsunabhängig kalkuliert sind. Der Wechsel von einem Bisex Tarif in einen Unisex Tarif ist jederzeit möglich, umgekehrt ist dies aber nicht möglich.
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In der KVdr wird man entweder pflichtversichert oder freiwillig versichert. Pflichtversichert wird, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) beantragt, einen Rentenanspruch hat und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt (9/10 Regelung). Diese ist erfüllt, wenn seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes eine Mitgliedschaft (Pflicht- oder freiwilliges Mitglied) oder eine Familienversicherung bestanden hat. Krankenversicherungspflichtige Rentner zahlen aus ihrer Rente Beiträge. Die Rentenversicherung beteiligt sich daran. Wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, weil er z.B. eine Zeitlang privat versichert war, wird als freiwilliges Mitglied eingestuft. Welche Unterschiede dies ausmacht erfahren Sie hier.
Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine Zusatzversicherung für gesetzlich- und privat Versicherte, die Ihnen im Krankheitsfall einen Tagessatz absichert. Optimal eingestellt entspricht der Tagessatz Ihrem Nettoverdienst, damit keine Lücken bei längeren krankheitsbedingten Ausfall entstehen. Wir empfehlen grundsätzlich eine Krankentagegeld-Versicherung abzuschließen, da Sie für einen geringen Beitrag ein existenzielles Risiko absichern.
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Wenn bei einem Tarifwechsel der neue Tarif bessere Leistungen beinhaltet, dann muss ein Antrag mit Gesundheitsprüfung aufgenommen werden (Prüfung aber nur auf die Mehrleistungen). Sollte sich dadurch ein Risikozuschlag ergeben kann der Versicherte, die dadurch abwenden, indem er einen Mehrleistungsverzicht mit dem Versicherer vereinbart. Da diese Thematik richtig abgewogen werden muss begleiten wir Sie während des gesamten Prozesses.
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Der Notlagentarif bietet eine Lösung für vorübergehende Zahlungsunfähigkeit. Folgende Regeln gelten für den Notlagentarif:
Die Leistungen im Notlagentarif sind deutlich eingeschränkt. Eine Card für Privatversicherte darf im Notlagentarif nicht mehr verwendet werden und muss unverzüglich an den Versicherer zurückgeben werden.
Wann kann man zurück in seinen Ursprungstarif?
Danach erfolgt dann automatisch die Umstellung in den Ursprungstarif. Mit „rückständigen Versicherungsbeiträgen“ sind die Beiträge gemeint die vor dem Notlagentarif zum Beitragsrückstand geführt haben.
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Offene Tarife sind Tarife, die für das Neugeschäft offen sind. Interessenten einer Privaten Krankenversicherung haben also die Wahl zwischen Zahlreichen offenen Tarifen. Seit 2012 müssen die Beiträge einer PKV geschlechtsunabhängig kalkuliert sein (Unisex).
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Die Pflegetagegeld-Versicherung zahlt Ihnen einen Tagessatz bei ambulanter oder Stationärer Pflege. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad und der abgesicherten Tagessatzhöhe. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilabsicherung darstellt und die Lücken im Pflegefall enorm sind, kann die private Pflegezusatz-Versicherung eine sinnvolle Alternative sein.
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Der Standardtarif bietet Leistungen, die mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Er ist eine vergleichsweise günstige Alternative für langjährig Versicherte, da sich Alterungsrückstellungen der PKV-Unternehmen deutlich beitragsreduzierend auswirken. Die Beiträge im Standardtarif sind grundsätzlich auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt; der Beitrag nahezu aller Versicherten liegt jedoch deutlich darunter. Hinzu kommt der individuelle Anteil der versicherten Person zur Pflegeversicherung.
Alle Versicherten, die bereits vor dem 1. Januar 2009 bei ihrer gegenwärtigen PKV eine Vollversicherung hatten, können den Standardtarif in Anspruch nehmen, wenn sie
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Nach §204 VVG haben Sie das Recht zu jedem Monatsersten in einen anderen Tarif innerhalb der Gesellschaft zu wechseln. Die erworbenen Rechte und Alterungsrückstellung werden im neuen Tarif angerechnet.